Schulordnung der Eschhofschule

– Schulordnung –

Keiner findet es gut, wenn irgendwo steht „Verboten“.

Doch … was wäre, wenn Sportler die Entscheidung des Schiedsrichters nicht akzeptieren würden?

Oder … was wäre, wenn im Straßenverkehr jeder fahren würde, wie er wolle?

Überall dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, muss einiges geregelt werden.

In unserer Schule ist das nicht anders.

Es ist ganz wichtig, dass wir uns in unserer Schule wohl fühlen und erfolgreich lernen können. Damit dieses gelingt, müssen Grundsätze eingehalten werden.

  • Wir zeigen Interesse am Schulleben und helfen mit, dass der Schulalltag gelingt.
  • Unser Unterricht beginnt um 7.45 Uhr. Mit Gong um 7.40 Uhr begeben sich Schüler und Lehrer zu ihrem Klassenraum oder Fachraum. Für den Sportunterricht sammeln sich alle Schüler an der Tischtennisplatte neben dem Gebäude 4.
  • Die vollständigen Unterrichtsmaterialien für das Fach liegen zu Beginn des Unterrichts auf dem Tisch. Hausaufgaben fertigen wir termingerecht an.
  • Zum Sportunterricht bringen wir unsere Sportkleidung und Waschzeug mit.
  • Der tägliche Blick auf den Vertretungsplan zeigt uns Stundenplanänderungen.
  • Zwischen der 1. u. 2., 3. u. 4. und der 5.u. 6. Stunde liegen keine Pausen, diese Zeit dient nur zum Wechseln der Fachräume bzw. des Unterrichtsmaterials.
  • Der Lehrer beendet den Unterricht und verlässt als letzter den Unterrichtsraum, den er in den beiden großen Pausen und nach Unterrichtsschluss abschließt. Die Stühle werden nach Unterrichtsschluss hochgestellt und die Fenster geschlossen. Der Klassenraum wird sauber und ordentlich verlassen.
  • Unser Pausenbereich sind die Schulhöfe und die Pausenhalle sowie die Rasenfläche hinter Gebäude 4 und 5.
  • Aus versicherungsrechtlichen Gründen bleiben wir in den Pausen (auch in den Mittags-pausen) auf dem Schulgelände.
  • Bei Problemen während der Pause wenden wir uns an die aufsichtsführenden Lehrer, nicht ans Lehrerzimmer.
  • Die Pausenhalle dient zum Abschalten und Erholen, getobt wird draußen. Wer seinen Müll nicht entsorgt, kümmert sich den Rest des Tages um die Sauberkeit des Schulgeländes.
  • Wir werfen wegen der Verletzungsgefahr nicht mit Schneebällen, Steinen, Stöcken und anderen Gegenständen.
  • Um niemanden zu gefährden, unterlassen wir das Fahren mit Fahrrädern, Mofas, Rollern, Inlineskates, usw.
  • Fahrräder, Mofas und Roller werden an speziell gekennzeichneten Plätzen abgestellt und werden erst nach Schulschluss dort wieder abgeholt.
  • Jeder, der wegen unvorhergesehenen Dingen die Schule verlassen muss, meldet sich in jedem Fall beim Klassen- bzw. Fachlehrer ab.
  • Wer im Unterricht gefehlt hat, muss eine schriftliche Entschuldigung von den Erziehungs-berechtigten mitbringen (im Falle längeren Fehlens spätestens am 3.Tag, Ausnahmegenehmigung erteilt der Klassenlehrer bzw. die Schulleitung).
  • Schulgebäude, Schulmöbel, Schulbücher und andere Lehrmittel werden von Steuergeldern bezahlt und müssen deshalb vernünftig behandelt werden. In Fällen mutwilliger Beschädigung haften Eltern für ihre Kinder.
  • Wertsachen und größere Geldbeträge, die nicht zu Unterrichtszwecken gebraucht werden, lassen wir zu Hause.
  • Sämtliche Geräte der Telekommunikation und Unterhaltungselektronik (Handy, MP3-Player, I-Pads usw.) werden nicht mitgebracht. In dringenden Fällen kann das Schultelefon genutzt werden. Die Schule haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der vorgenannten Geräte auftreten, wenn diese nicht zu Unterrichtszwecken genutzt werden.
  • Die Schultoiletten halten wir sauber und toben nicht.
  • Auf Grund des Erlasses von 2005 unterlassen wir die Einnahmen von Drogen (Zigaretten, Alkohol, usw.).
  • Wir sind gegen jegliche Gewalt und zeigen Zivilcourage. Jedem Konfliktfall wird nachgegangen. „Hinsehen, nicht wegsehen!“

Wenn sich alle Beteiligten an diese Grundsätze halten, werden wir uns mit unserer Schule identifizieren können und uns wohl fühlen.

Unsere goldene Regel lautet: Behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest!

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– Sönke Ehmen, stellvertr. Schulleiter –

Jede(r) Schüler(in) erhält ein Exemplar der Schulordnung.

Sie ist so lange aufzubewahren, bis er/sie die Schule verlässt.

Kenntnis genommen

Lemwerder, den                                                        ____________________________

Unterschrift des Schülers/der Schülerin

Lemwerder, den                                                        ____________________________

Unterschrift des Erziehungsberechtigten