Schülervertretung

Die SV der OBS Berne:

SchulsprecherIn
Vertretung SchulsprecherIn

Was ist eigentlich die SV?

Die SV setzt sich aus allen Klassensprechern einer Schule zusammen. Der Schülerrat bestimmt aus ihrer Mitte die Schulsprecher.  An der Oberschule Lemwerder werden jeweils ein Vorsitzender (Schülersprecher/in) und ein Stellvertreter (Schülersprecher/in) gewählt. Das Niedersächsische Schulgesetz gibt der Schülerschaft und ihrer Interessenvertretung einen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen können und sollen.

Gesetzliche Bestimmungen – Auszüge aus dem NSchG      

Die Klassenvertretungen (Klassensprecher 5. – 10. Klassen) bilden den Schülerrat der Schule. Dieser wählt die Schülersprecher/in und eine/n Stellvertreter/in aus seiner Mitte. Der Schülerrat wählt die Vertreterinnen oder Vertreter der Gesamtkonferenz und der Teilkonferenzen. Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter werden jeweils für ein Schuljahr gewählt. Schülervertreterinnen/Schülervertreter scheiden aus ihrem Amt aus, wenn sie mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Wahlberechtigten abberufen werde; wenn sie von ihrem Amt zurücktreten; wenn sie die Schule nicht mehr besuchen. Schülervertreterinnen/Schülervertreter, die die Schule nicht verlassen haben, führen nach Ablauf der Wahlperiode ihr Amt bis zu den Neuwahlen, längstens für einen Zeitraum von drei Monaten, fort. Der Schülerrat und die Klassenschülerschaften sind von der Schulleitung oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Oberschule zu hören. Die Sitzungen der SV finden regelmäßig mindestens alle zwei Monate statt. Die SV informiert auf der Gesamtkonferenz über ihre aktuelle Arbeit.

Rechte der SV

Inforecht: Darf Infos von Lehrern und Schulleitung erfragen. Anhörungs- und Beschwerderecht: Darf sich mit Beschwerden an Lehrer und Schulleitung wenden. Vermittlungsrecht: Hilft bei Problemen zwischen Schülern, Eltern und Lehrern. Teilnahme an Sitzungen der Schülervertretung (SV). Berichtet während des Unterrichts über Ergebnisse der SV-Treffen.

Pflichten der SV

Interessen der Klasse in der SV und gegenüber Lehrern vertreten. Infopflicht: Muss Mitschüler mit Neuigkeiten aus der Schule auf dem Laufenden halten. Regelmäßige Treffen, um Aktionen zu planen und durchzuführen. Wahl der Vertreter für die Schulkonferenz. Wahl der Schülersprecherin/des Schülersprechers.

Für Aushänge steht der SV ein Schaukasten in der Pausenhalle zur Verfügung. Die Ergebnisse der Wahlen werden im „SV-Schaukasten“ ausgehängt bzw. durch die Klassensprecher oder Klassenlehrer den Schülern bekannt gegeben. Die Wahlergebnisse werden der Schulleitung und der Schulsekretärin mitgeteilt. Über die Wahl ist eine Niederschrift anzufertigen.